Sportportal
Es dient Eltern und Vereinsvertreter:innen als Plattform zur gezielten Suche und Darstellung verschiedener Sportangebote.
Folgende Angebote sind dort zu finden:
– Feriensportangebote (alle Schulferien, über 50 Angebote)
– Jahresuhr des Sports (monatlich wechselnde Sportangebote in unterschiedlichen Vereinen zum Kennenlernen verschiedener Sportarten)
– Sportangebote für Geflüchtete
– Loginbereich für Sportvereine (z. B. auch zur Meldung der Sportler:innen für die jährliche Sportjugendehrung)
Vereinsbefragung
Jeder Verein lebt durch das Zusammenspiel seiner Mitglieder, Trainer:innen und Ehrenamtlichen. Eine Befragung bietet viele Vorteile: die Möglichkeit alle Vereinsakteure einzubinden, durch Beteiligungsprozesse neue Erkenntnisse zu gewinnen sowie den Verein weiterzuentwickeln und Vertrauen und Zuversicht zu schaffen.
Wir stellen Ihnen eine standardisierte Online-Befragung zur Verfügung, welche Sie zur vereinsinternen Befragung Ihrer Mitglieder, Eltern, Trainer:innen und des Vorstands einsetzen können: Was läuft gut im Verein? Welche Bereiche sind verbesserungswürdig? Welche sportlichen und organisatorischen Erwartungen gibt es?
Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt durch uns in Kooperation mit der Explanandum GmbH. Alle Ergebnisse bereiten wir Ihnen in einer umfangreichen Tableau-Datei auf und stellen Ihnen diese nach Abschluss der Befragung vor. Die weitere Nutzung der Daten steht Ihnen frei.
Nach der Auswertung gilt es die Ergebnisse für die Mitglieder aufzubereiten und in die praktische Arbeit zu übersetzen. Bei Bedarf unterstützen wir bei der weiteren Vorgehensweise im Umgang mit den Ergebnissen.
- TSVgg Stuttgart-Münster e.V.
- DJK Sportbund Stuttgart e.V.
- LAC Degerloch e.V.
- Stuttgarter Schachfreunde 1879 e.V.
- NLV Stuttgart-Vaihingen e.V.
- MTV Stuttgart 1843 e.V.
- SV Grün-Weiß Sommerrain 1989 e.V.
- ASC Stuttgart Scorpions e.V.
- SportKultur Stuttgart e.V.
- TV Cannstatt e.V.
INTERESSE? Dann wenden Sie sich an lea.kurrle@skj-stuttgart.de | Tel. 0711.28077651
Exemplarische Ergebnisse der Vereinsbefragungen von 2019 – 2021
Für die exemplarischen Ergebnisse der Vereinsbefragungen von 2019 – 2021 klicken Sie bitte auf das Bild oder >>hier
Zuschüsse
Auswärtige Ferienerholung
Stuttgarter Sportvereine können über die Sportkreisjugend Stuttgart Zuschüsse für auswärtige Ferienerholung beantragen. Förderungsfähig sind alle Maßnahmen, die für Stuttgarter Kinder und Jugendliche außerhalb Stuttgarts stattfinden und unter pädagogischer Betreuung der Erholung, der Bildung oder der Jugendbegegnung dienen.
Für Betreuerinnen und Betreuer wird ein Zuschuss pro Verpflegungstag gewährt. Stuttgarter Kinder und Jugendliche mit gültiger städtischer Bonuscard erhalten ebenfalls einen Zuschuss pro Verpflegungstag.
Zuschussantrag und Teilnehmerlisten für Stuttgarter Sportvereine können Sie hier downloaden:
Landesjugendplan (LJP)
Durch den Landesjugendplan werden Aktivitäten im Rahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sowie einzelne Anschaffungen, finanziell unterstützt.
Diese sind im Einzelnen:
- Freizeiten mit finanziell schwächer Gestellten
- Freizeiten mit Behinderten und Nicht-Behinderten
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen
- Jugenderholungseinrichtungen (Großzelte und Zeltmaterial)
- Lehrgänge für Jugendleiter
Nähere Infos bei der Württembergischen Sportjugend finden sie >>hier
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Finanzielle Unterstützung. Zum Beispiel für Internationale Jugendbegegnungen, gibt es über die Deutsche Sportjugend (dsj). Dort finden sich auch weitere Fördermöglichkeiten für nationale oder internationale Vorhaben unter www.dsj.de.
Beratungstermin bei der Sportkreisjugend möglich unter info@skj-stuttgart.de oder 0711 / 28077 – 659.
Zuschüsse/kommunale Sportförderrichtlinien
Sportförderrichtlinien (LHS – Amt für Sport und Bewegung)
Hier können Zuschüsse u.a. für Fahrtkosten oder Sportveranstaltungen beantragt werden.
Die aktuellen Sportförderrichtlinien finden Sie >>hier
Sonstige Zuschüsse
- Bezirksämter
Besitzen Projektfonds zur Förderung von stadtteilorientierten Aktivitäten.
- Jugendhilfeplanung/Jugendamt Stuttgart
Das Jugendamt Stuttgart bietet im Rahmen des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ eine Förderung verschiedener Projekte an.
Kinder- und Jugendschutz
Das am 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz verfolgt u.a. das Ziel, dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen, die außerhalb der Familie und des unmittelbaren Einflussbereichs der Eltern ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Dritten eingehen und aufbauen.
In diesem Zusammenhang ist das Jugendamt verpflichtet, mit allen Stuttgarter Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe abzuschließen, um diese Zielsetzungen abzusichern und Standards im Kinderschutz weiter zu verbessern.
Die Vorgehensweise des Jugendamtes hat die bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundlage, die geschaffen wurden, um Kindern und Jugendlichen einen aus Sicht des Gesetzgebers größtmöglichen Schutz vor vielerlei Gewalttätigkeiten zukommen zu lassen. Vereine müssen sicherstellen, dass sie keine Personen im Kinder‐ und Jugendbereich beschäftigen, die rechtskräftig verurteilt worden sind.
Sollten Sie als Verein im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Aufgaben wahrnehmen, ergeht hiermit durch Sportkreis und Sportkreisjugend Stuttgart die ausdrückliche Empfehlung, die Vereinbarung abzuschließen, um in der Gesellschaft ein Signal zu setzen, dass auch aus den Reihen des Vereinssports der Schutz von Kindern und Jugendlichen hohe Priorität genießt. Die Unterzeichnung der Vereinbarung begründet für die Vereine keine Nachteile.
Sollten Sie zu einigen Punkten noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit an das Jugendamt Stuttgart unter schutzauftrag@stuttgart.de oder telefonisch unter 0711-216-55842 wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Stuttgart finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zum Themenfeld „Kindeswohl“ finden Sie hier, auf der Webseite der Württembergischen Sportjugend (WSJ).
Die Vereinbarungen zum Schutzauftrag finden Sie hier:
>> Weiterführende Informationen finden Sie hier
FamilienCard / Bildungs- und Teilhabepaket
Mitgliedsbeitrag für Sportvereine mit Guthaben auf FamilienCard bezahlen
Mitgliedsbeiträge, Kurse, Freizeiten und besondere Trainingseinheiten können mit einem der Guthaben auf der FamilienCard bezahlt werden. Möglich sind das FamilienCard-Guthaben, als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart, mit 60,- Euro im Jahr und das Teilhabeguthaben, aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, mit 10,- Euro monatlich. Um Partner des FamilienCard-Verfahrens zu werden benötigen Sie eine entsprechende Angebotsnummer. Diese erhalten Sie beim Sozialamt der Stadt Stuttgart.
Bei Interesse, Fragen, Anregungen, Vorschläge oder Wünschen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0711-216-54700 oder per E-Mail-Adresse an familiencard@stuttgart.de an die Freiwilligen-Leistungen des Sozialamtes.