Kinder- und Jugendschutz

Vereinbarung zum Schutzauftrag nach §72a SGB VIII

Die Vereinbarung nach §72a SGB VIII oder auch §8a SBG VIII sowie weitere Informationen (z.B. zum erweiterten Führungszeugnis, eine Vorlage zur Selbstverpflichtungserklärung etc.) findet ihr auf der Seite des Jugendamts. Das Antragsformular für die Vereinbarung zum Schutzauftrag mit dem Jugendamt nach §72a findet ihr hier. Bei Fragen zum Formular oder zum Abschluss einer Vereinbarung wendet euch bitte direkt an das Jugendamt.

Kontaktdaten

schutzauftrag@stuttgart.de  |    0711 216 558 42

Online-Tool zur Risiko-Potential-Analyse (RPA)

Eine Risiko-Potential-Analyse ist der erste Schritt zum Aufbau eines Schutzkonzepts. Es handelt sich dabei um eine Bestandsaufnahme der jeweiligen Risiken und Potentiale, welche in den einzelnen Bereichen eures Vereins aktuell vorhanden sind. Auf Basis der Ergebnisse der RPA können noch fehlende Bausteine identifiziert, und nachfolgend ein passendes Schutzkonzept entwickelt werden.

Das Online-Tool zur Risiko-Potential-Analyse wurde speziell für den Sportbereich entwickelt. Ihr könnt damit eine erste Einschätzung über den IST-Zustand in eurem Verein vornehmen. Das Tool kann auch von einer Arbeitsgruppe gemeinsam genutzt werden.

Das Online-Tool zur Risiko-Potential-Analyse findet ihr hier.

Abrechnung von Sensibilisierungsschulungen oder Qualifizierungsschulungen für Schutzbeauftragte

Die Württembergische Sportjugend bietet für Stuttgarter Vereine kostenlos Sensibilisierungsschulungen zum Thema (sex.) Gewalt bei Kindern und Jugendliche sowie Qualifizierungsschulungen für Schutzbeauftragte an.

Solltet ihr an einer nicht von der WSJ durchgeführten Schulung teilgenommen haben, könnt ihr eine (Teil-) Erstattung der Seminarkosten bei uns beantragen.

Das Formular dazu findet ihr hier.

Bei Fragen meldet euch unter 0711 280 77 659 oder per Mail an julika.paulus@skj-stuttgart.de. 

Informationen zum erweiterten Führungszeugnis

Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten für das Führungszeugnis stammen aus dem Bundeszentralregister. Bei der Arbeit mit Minderjährigen müssen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen. Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist ab 14 Jahren möglich.

Wie kann ich ein erweitertes Führungszeugnis beantragen?
Das Führungszeugnis kann schriftlich beim Bürgerbüro oder direkt über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Weitere Informationen zur Beantragen eines erweiterten Führungszeugnisses finden Sie hier.